Reitbuch

Ingelheimer Reiterverein e. V.

  Abzeichenlehrgang - Longierabzeichen 5

02.11.-24.11.2024

Kurstag/dauer:
02.11.-24.11.2024
Kursnummer:
25
Ort:
Ingelheimer Reiterverein e. V.
Freie Plätze:
1
Status :
Vorankündigung
Die Anmeldephase beginnt voraussichtlich am: 01.09.2024
Termine:
-- derzeit keine festgelegt ---

Termine:

02.-03.11.2024 (ca. 09 Uhr bis 16 Uhr)

09.-10.11.2024 (ca. 09 Uhr bis 16 Uhr)

16.-17.11.2024 (ca. 09 Uhr bis 16 Uhr)

23.-24.11.2024 (ca. 09 Uhr bis 16 Uhr) -> Prüfung


Longierabzeichen 5 (LA 5)

Voraussetzungen für Longierer und Pferd

Voraussetzung für den Erwerb des LA 5 ist die Mitgliedschaft in einem
Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder
Anschlussverbände angehört, der Besitz des Pferdeführerschein Umgang,
der Fahrabzeichen (FA) 7 und 6 oder der Reitabzeichen (RA) 7 und 6
und die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang. Die in der Prüfung
vorgestellten Pferde müssen mindestens fünf Jahre alt sein und den
Anforderungen genügen. In einer Prüfung sollten nicht mehr als zwei
Teilnehmer dasselbe Pferd longieren.


Was wird verlangt?

Die Prüfung besteht aus praktischen und theoretischen Teilprüfungen, die
an einem Tag abgelegt werden.

1. Longieren

Longieren gemäß Merkblatt und Richtlinien für Reiten und Fahren,
Band 6. Auf Verlangen der Richter kann Pferdewechsel vorgenommen
werden. Beurteilt wird die Einwirkung auf das Pferd und der Gehorsam
des Pferdes.

Beurteilt werden:
Sicherheit im Umgang mit den Hilfen (Stimme, Longe, Peitsche)
Sicherheit in der Verschnallung der Hilfszügel
Sicherheit beim Handwechsel
Anwendung der Ausbildungsskala auf das Longieren
Erkennen sichtbarer Anhalts- und Ansatzpunkte für die weitere Arbeit

2. Stationsprüfungen

Station 1

Prüfungsgespräch in Reflexion auf das praktische Longieren (Longier-/Reitlehre)

Station 2

Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes

Station 3

Bodenarbeit: Vorführen auf der Dreiecksbahn, Training mit Stangen (z.B. Halten über der Stange, vielseitiges Stangenkreuz, Stangen- labyrinth), systematische Desensibilisierung (Umweltreize)


Wer hat bestanden?

In der praktischen Teilprüfung wird eine Wertnote vergeben, alle Teilnehmer
mit einer Wertnote von mindestens 6,0 haben bestanden.
In den Stationsprüfungen werden die Leistungen mit „bestanden“ oder
„nicht bestanden“ bewertet.
Eine nicht bestandene Prüfung kann erst nach 3 Monaten wiederholt
werden. Auch bei Nichtbestehen nur einer Teilprüfung muss die gesamte
Prüfung wiederholt werden.

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