Reitbuch

Ingelheimer Reiterverein e. V.

  Abzeichenlehrgang - Reitabzeichen 3

02.11.-24.11.2024

Kurstag/dauer:
02.11.-24.11.2024
Kursnummer:
24
Ort:
Ingelheimer Reiterverein e. V.
Freie Plätze:
1
Status :
Vorankündigung
Die Anmeldephase beginnt voraussichtlich am: 01.09.2024
Termine:
-- derzeit keine festgelegt ---

Termine:

02.-03.11.2024 (ca. 09 Uhr bis 16 Uhr)

09.-10.11.2024 (ca. 09 Uhr bis 16 Uhr)

16.-17.11.2024 (ca. 09 Uhr bis 16 Uhr)

23.-24.11.2024 (ca. 09 Uhr bis 16 Uhr) -> Prüfung

Reitabzeichen 3

Für Reiter, die das Reitabzeichen 3 ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung. Es besteht die Möglichkeit das Reitabzeichen 3 disziplinspezifisch (RA 3 DressurRA 3 SpringenRA 3 Gelände) abzulegen.

Voraussetzungen für das Reitabzeichen 3

  • Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört
  • Besitz des Reitabzeichen 4 und die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang
  • Pferde, die in der Prüfung vorgestellt werden, müssen mindestens 5 Jahre alt und in der Ausbildung so weit sein, dass sie den Prüfungsanforderungen genügen. Beim Reitabzeichen 3 disziplinspezifisch müssen die Pferde mindestens 6 Jahre alt sein

Was wird verlangt?

1. Teilprüfung Dressur

  • Dressurreiterprüfung Klasse L auf Trense gemäß Aufgabenheft, einzeln geritten

2. Teilprüfung Springen

  • Stilspringprüfung Klasse A** mit Standardanforderungen

Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen, sofern sie nicht die Teilprüfung Springen ersetzen soll. Die Anforderungen werden in Anlehnung an einen Stilgeländeritt Klasse A abgeprüft.

3. Teilprüfung Stationsprüfungen

  • Station 1
    Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der Klasse L
  • Station 2
    Verhaltens-/Ehrenkodex im Pferdesport
  • Station 3
    Trainingslehre (Kondition, Koordination)

Wer hat bestanden?

Bewerber müssen zum Bestehen mindestens die Durchschnittsnote 5,5 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Bei den Stationsprüfungen gibt es keine Noten, das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”. Die Einzelnoten der anderen Teilprüfungen dürfen nicht unter 5,0 sein. Bei Nichtbestehen kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Für das Bestehen oder Nicht-Bestehen des RA 3 hat die Teilprüfung Geländereiten keine Relevanz, es sei denn, sie ersetzt die Teilprüfung Springen.

Check-In

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